Es gibt viele gute Gründe für mehr Durchlässigkeit der historisch gewachsenen
Sektorengrenzen: barrierefreie Patientenpfade, effektive Nutzung von medizinischen Apparaten und Einsatz von Personal, Verzicht auf das Vorhalten von Doppelstrukturen und Kostenersparnis durch Ambulantisierung bisher stationär erbrachter Leistungen. Und es gibt viele Hindernisse. Eines davon ist die getrennte Planung von stationärer und vertragsärztlicher Versorgung.
Spätestens mit den Vorschlägen der Regierungskommission zur grundlegenden Krankenhausreform ist die sektorenübergreifende Versorgungsplanung zur wesentlichen Voraussetzung für einen umfassenden Umbau der Krankenhauslandschaft in Deutschland geworden. Auf dem Weg dahin sind schwierige und zugleich wichtige Rechtsfragen zu klären:
Diese Fragen klärt der Gemeinsame Bundesauschuss bei seinem diesjährigen
Rechtssymposium mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten.
Übertragung via Online-Livestream (bzw. Zugang Aufzeichnung) über die Website des G-BA:
www.g-ba.de/service/livestream-mediathek
Tagungsprogramm [als PDF]
9.30 Uhr Begrüßung und Einführung
Dr. Dominik Roters, Leiter der Abteilung Recht und stellv. Geschäftsführer der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses
9.40 Uhr Sektorenübergreifende Versorgungsplanung im politischen Kontext – Revolution oder Reform?
Michael Weller, Leiter der Abteilung 2 Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung im Bundesministerium für Gesundheit
10.00 Uhr Verfassungsrechtliche Grenzen und Fortentwicklung für eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung
Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg
10.30 Uhr Sektorenübergreifende Versorgungsplanung heute – Blaupause für die Zukunft?
Anja Tiedemann, Justiziarin im Gemeinsamen Bundesausschuss
11.30 Uhr Vorschläge der Regierungskommission und deren Auswirkungen auf eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung
Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg
12.00 Uhr Sektorenübergreifende Versorgungsplanung in der Rechtsprechung des BSG
Prof. Dr. Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D.
13.30 Uhr Statement und Podiumsdiskussion der Betroffenen: NRW versus Baden-Württemberg: zwei Länder – zwei Ansichten?
14.00 Uhr Gleichlange oder niedergelegte Spieße? Stationär versus Ambulant
14.30 Uhr Erwartungen an eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung: GKV und PatV – eine Meinung?
15.00 Uhr Sektorenübergreifende Versorgungsplanung – Diskussion der Referentinnen und Referenten